Notar (Stand 20.03.12)
Gerhard Kleine ist Anwaltsnotar, er übt neben seinem Beruf als Rechtsanwalt
das Notaramt aus.
Im Notarbereich sind außerdem Werner Löffler als Württembergischer Notariatsassessor tätig.
Der Notar ist Träger eines öffentliches Amtes, dem die Befugnis übertragen ist, öffentliche Urkunden zu errichten. Er stellt dabei die Echtheit, Beweiskraft, Aufbewahrung und Vollstreckbarkeit dieser Urkunden sicher. Er ist nicht Interessenvertreter einer Partei, sondern unabhängiger und unparteiischer Berater aller Beteiligten.
Wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten ist für bestimmte Rechtsgeschäfte die Mitwirkung eines Notars vorgeschrieben bzw. dringend anzuraten, insbesondere bei
- Immobilienverträgen (Kauf, Schenkung, Belastung, Nießbrauch)
- Eheverträgen (Güterstand, Scheidungsfolgen)
- erbrechtlichen Regelungen (Testament, Erbvertrag, Vermächtnis, vorweggenommene Erbfolge)
- Unternehmensverträgen (Gründung und Umwandlung von Gesellschaften, Handelsregisteranmeldungen)
- Vollmachten (Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht einschließlich Patientenverfügung)
