Historie (Stand 01.07.11)
Die Kanzlei Schütz & Kleine ist die älteste in Heilbronn und eine der
ältesten in Deutschland. Gegründet wurde sie 1881 von Rechtsanwalt
Dr. Josef Kleine, dem Urgroßvater der jetzigen Sozien Gerhard Kleine
und Dr. Markus Kleine. Seit 1947, als Dr. Wilhelm Schütz sen. in die Kanzlei
eintrat, sind die Familien Schütz und Kleine in gemeinsamer Berufsausübung
und Sozietät verbunden.
Tradition verpflichtet. Wir legen daher größten Wert auf die Einhaltung der anwaltlichen Grundpflichten:
- die Unabhängigkeit von staatlichen und gesellschaftlichen Zwängen
- die Verschwiegenheitspflicht
- das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen
- die Verpflichtung zu gewissenhafter Berufsausübung und Fortbildung
- die am Gebot des sichersten Weges orientierte Beratung
- die Verpflichtung zur Sachlichkeit.
Wir begreifen berufsrechtliche Regelungen nicht als Wettbewerbshindernisse. Wir sind überzeugt, dass die Tradition des freien und unabhängigen Anwaltsberufes, die sich auch Belangen des Gemeinwohles verpflichtet fühlt, vor allem im Interesse der Mandanten der zunehmenden Kommerzialisierung des Anwaltsberufes entgegengehalten werden sollte.
